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Besserer Strahlenschutz von Arbeitnehmern und Bevölkerung in der industriellen Radiographie

Wer ein Unternehmen mit der zerstörungsfreien Prüfung beauftragt, muss beim Einsatz der industriellen Radiographie heute eine Reihe wichtiger Pflichten beachten. Bisher gab es für diese Art von Forschung keine spezifische Gesetzgebung zum Strahlenschutz und für die Sicherheitsaspekte war nur das Unternehmen verantwortlich, das die Forschung durchführte. Mit dieser neuen Gesetzgebung sind die Kunden dieser Unternehmen gemeinsam für den Strahlenschutz von Mitarbeitern und Anwohnern verantwortlich.

Die zerstörungsfreie Prüfung wird in vielen Industriebereichen eingesetzt, um die Qualität und Materialeigenschaften eines Objekts zu untersuchen, ohne das Objekt zu beschädigen. Beispielsweise kann eine Röntgenaufnahme ein klares Bild über die Festigkeit der Schweißnaht zwischen zwei Rohren liefern. Vergleichen Sie es mit einer medizinischen Röntgenaufnahme, anhand derer der Arzt feststellen kann, ob ein Knochenbruch ordnungsgemäß verheilt ist.

Der Einsatz radioaktiver Quellen für die industrielle Radiographie ist nicht ohne Risiko. Der Energieaufwand und damit die mögliche Strahlenbelastung ist wesentlich höher als beispielsweise bei einem medizinischen Röntgen. Deshalb ist es wichtig, unter optimalen Sicherheitsbedingungen zu arbeiten. Die von der radioaktiven Quelle ausgehende Strahlung kann schädliche Folgen für Arbeitnehmer, Bevölkerung und Umwelt haben. Daher sollte die Technologie vorzugsweise nicht öffentlich genutzt werden, es sei denn, es gibt absolut keine andere Möglichkeit. Wenn Versorgungsleitungen überprüft werden müssen, muss die Röntgenaufnahme manchmal in einem Dorfzentrum durchgeführt werden. In solchen Situationen müssen wichtige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden: Anwohner müssen während der Röntgenaufnahme ihre Häuser verlassen, Straßen müssen für den Verkehr gesperrt werden, der Bürgermeister muss benachrichtigt werden und so weiter.


Die Praxis zeigt, dass die Unternehmen, die die Radiographie durchführen, nicht alle Umstände im Griff haben, um die Technologie verantwortungsvoll einzusetzen. Beispielsweise erhalten die Radiologen manchmal keine ausreichenden Informationen über die durchzuführenden Arbeiten oder es fehlt ihnen die nötige Zeit, die Röntgenaufnahme korrekt vorzubereiten und durchzuführen. Manchmal haben sie auch keinen Ansprechpartner in dem Unternehmen, für das sie arbeiten, und können daher vor Ort keine Fragen stellen.

Deshalb hat die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ein neues Gesetz erarbeitet, in dem die Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten klarer geregelt sind. Beispielsweise ist der Kunde für den Strahlenschutz mitverantwortlich. Sie muss fortan beispielsweise selbst dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter und diejenigen Dritter am Standort der Röntgenaufnahme ausreichend über die Sicherheitsmaßnahmen informiert sind. Darüber hinaus muss der Kunde auch prüfen, ob die industrielle Radiographie die einzige Option ist. Wenn eine andere Art der Forschung möglich ist, bei der keine radioaktiven Quellen oder Röntgenstrahlen zum Einsatz kommen, sollte dieser immer der Vorzug gegeben werden.

>> Mehr Info: Industriellen Radiographie (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar)