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Einstellung von Aktivitäten und Stilllegung

Einstellung von Aktivitäten und Stilllegung

Der Betrieb jeder kerntechnischen Anlage wird zu einem bestimmten Zeitpunkt eingestellt, und dann muss eine sichere Stilllegung der Anlage erfolgen. Dieser Stilllegungsprozess ist im Nuklearsektor einzigartig. Zu den Stilllegungsaktivitäten gehören das Management und die Entsorgung von radioaktiven Stoffen und Abfällen sowie die Dekontamination, Demontage und Entsorgung von radioaktiven Komponenten und Strukturen. Ziel ist es, das radiologische Risiko auszuschalten und die Anlage endgültig in eine Konfiguration zu bringen, die die Aufhebung der behördlichen Kontrolle über die Anlage gestattet.

Im Jahr 2012 veröffentlichte die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ein „Konzeptpapier“, in dem die Schritte, die zur Stilllegung einer kerntechnischen Anlage führen – von der Einstellung der Tätigkeit des Betreibers bis zur Aufhebung der behördlichen Kontrolle durch die FANK – sowie die damit verbundenen Sicherheitsaspekte und der Rechtsrahmen dargestellt werden. Diese verschiedenen Phasen waren unter anderem Gegenstand eines „Aktionsplans für die Stilllegung“, der von der FANK und Bel V im Jahr 2014 aufgestellt wurde; er zielte auf die Entwicklung von auf die Stilllegung abgestimmten Regulierungsprozessen ab und wurde Ende 2019 abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang wurde das 2012 erstellte Konzeptpapier (FR/NL) überarbeitet, um die Ergebnisse dieses Aktionsplans und die von der FANK und Bel V durch die verschiedenen Stilllegungsprojekte seit 2012 gesammelten Erfahrungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Verweise auf die verschiedenen im Rahmen dieses Projekts erarbeiteten Papiere enthalten.

 

last update: 
23/06/2020